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KFZ Versicherung

Was ist beim Abschluss zu beachten?

In der Fahrzeugversicherung bieten die Versicherer mehrere Alternativen für die Selbstbeteiligung an.

Die gängigsten Varianten sind:

In der Teilkasko-Versicherung ( TK ):

  • ohne Selbstbeteiligung
  • 150,00 EUR Selbstbeteiligung

In der Vollkasko-Versicherung ( VK ):

  • 325,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
  • 325,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK
  • 500,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
  • 500,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK

Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw. hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind diese bei Abschluss anzugeben und evtl. nur gegen Mehrbeitrag mitversichert.

Rabatte

Gerade in der Kfz-Versicherung sind der "Rabattitis" nahezu keine Grenzen gesetzt. Folgende Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren bei den meisten Versicherern etabliert:

  • Garagenrabatt
  • Wenigfahrerrabatt
  • Einzelfahrertarif
  • Partnertarif

Darüber hinaus gibt es bei einigen Gesellschaften weitere Tarifnachlässe wie z.B.

  • Berufsgruppenrabatt
  • Behindertenrabatt
  • Kombinationsrabatt
  • Treue-Rabatt
  • Öko- und Umweltrabatt
  • Erfahrungsrabatt

Tipp:

Wer bereits einen relativ hohen Schadenfreiheitsrabatt erworben hat, sollte den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, da dies oft günstiger oder unwesentlich teurer ist.

Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Sie die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfüllen können ist von diesem abzuraten. Verstöße können mit Strafzahlungen in doppelter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes geahndet werden.

Welche Änderungen sind während der Vertragslaufzeit möglich?

Verkauf:
Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen Versicherer einen Vertrag ab gilt das automatisch als Kündigung des bisherigen Vertrages. Versichert der bisherige Kunde wieder ein Fahrzeug, so werden die schadenfreie Zeit und etwaige Vorschäden für das neue Fahrzeug angerechnet.

Stillegung
Wird das Fahrzeug mindestens für zwei Wochen polizeilich abgemeldet (stillgelegt), kann der Versicherungsschutz auf Antrag für die Zeit der Stillegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft weiter und verlängert sich um die Zeit der Stillegung, für die kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.