
In der Fahrzeugversicherung bieten die Versicherer mehrere Alternativen für die Selbstbeteiligung an.
Die gängigsten Varianten sind:
In der Teilkasko-Versicherung ( TK ):
In der Vollkasko-Versicherung ( VK ):
Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw. hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind diese bei Abschluss anzugeben und evtl. nur gegen Mehrbeitrag mitversichert.
Gerade in der Kfz-Versicherung sind der "Rabattitis" nahezu keine Grenzen gesetzt. Folgende Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren bei den meisten Versicherern etabliert:
Darüber hinaus gibt es bei einigen Gesellschaften weitere Tarifnachlässe wie z.B.
Wer bereits einen relativ hohen Schadenfreiheitsrabatt erworben hat, sollte den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, da dies oft günstiger oder unwesentlich teurer ist.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Sie die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfüllen können ist von diesem abzuraten. Verstöße können mit Strafzahlungen in doppelter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes geahndet werden.
Verkauf:
Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung kraft
Gesetzes auf den Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen
Versicherer einen Vertrag ab gilt das automatisch als Kündigung des bisherigen Vertrages.
Versichert der bisherige Kunde wieder ein Fahrzeug, so werden die schadenfreie Zeit
und etwaige Vorschäden für das neue Fahrzeug angerechnet.
Stillegung
Wird das Fahrzeug mindestens für zwei Wochen polizeilich abgemeldet (stillgelegt),
kann der Versicherungsschutz auf Antrag für die Zeit der Stillegung unterbrochen werden.
Der Vertrag läuft weiter und verlängert sich um die Zeit der Stillegung,
für die kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.