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Unfallversicherung

Was ist beim Abschluss zu beachten?

  • In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.
  • So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen -vor allem dem Einkommen- des Versicherungsnehmers angemessen sein.
  • Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.
  • Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemässe Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
  • Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.

Sie haben drei Möglichkeiten die Invalidität abzusichern:

Man unterscheidet:

  • Linear-Tarif
    Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.
  • Mehrleistungs-Tarif
    In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Grad von 70 % bzw. 90 %.
  • Progressions-Tarif
    Bei Tarifen mit Progession steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an. Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.