Unfallversicherung
Was ist beim Abschluss zu beachten?
- In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen
der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Einige Regeln über das Verhältnis
der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.
- So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen -vor allem dem
Einkommen- des Versicherungsnehmers angemessen sein.
- Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt,
wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.
- Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und
wahrheitsgemässe Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
- Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.
Sie haben drei Möglichkeiten die Invalidität abzusichern:
Man unterscheidet:
- Linear-Tarif
Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.
- Mehrleistungs-Tarif
In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Grad
von 70 % bzw. 90 %.
- Progressions-Tarif
Bei Tarifen mit Progession steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an.
Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine
Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.