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Berufsunfähigkeitsversicherung

Handwerker

Handwerker sind für die ersten 216 Monate (18 Jahre) pflichtversichert, für die entsprechende Beiträge gezahlt werden müssen. Erst danach können sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen.

Im Regelfall erwächst durch die Beitragspflicht ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente von ca. 1.300,- bis 1.400,- DM, die jedoch kaum als eine angemessene Absicherung für einen Handwerksmeister angesehen werden kann.

Eine private Absicherung der Berufsunfähigkeit, und zwar nicht erst nach den 18 Jahren, ist daher ratsam.