
Viele Selbständige und Unternehmer die freiwillig Beiträge an die BfA zahlten oder zahlen, haben aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes von 1984, jegliche Ansprüche in puncto Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente verloren, wenn sie keine 60 Beitragsmonate vor 1984 nachweisen konnten oder können.
Heutige junge Unternehmer kommen - auch trotz Entrichtung freiwilliger Beiträge - nicht mehr in den Genuss dieser Leistungen.
Hinzukommt, daß die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente in der Regel nur dann gezahlt wird - wenn man überhaupt einen Anspruch darauf begründen kann - nachdem der Betrieb ab- bzw. aufgegeben wurde.