
Bei der Beihilfe beteiligt sich der Arbeitgeber an den Krankheitskosten der Beamten.
Die Höhe dieser Beihilfe ist je nach Bundesland verschieden, da diese personen- oder familienbezogen und prozentual unterschiedlich gestaltet ist.
Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine private Krankenversicherung notwendig.