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Private Krankenversicherung für Beamte / Beihilfe

Bei der Beihilfe beteiligt sich der Arbeitgeber an den Krankheitskosten der Beamten.

Die Höhe dieser Beihilfe ist je nach Bundesland verschieden, da diese personen- oder familienbezogen und prozentual unterschiedlich gestaltet ist.

Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten ist eine private Krankenversicherung notwendig.