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Wohngebäudeversicherung

Nicht versichert sind:

  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen
  • Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden
  • Sengschäden
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fliessendes Gewässer sowie Hochwasser
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Lawinen oder Schneedruck
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäss geschlossene Fenster, Aussentüren oder andere Öffnungen

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