Wohngebäudeversicherung
Nicht versichert sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden
- Sengschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fliessendes Gewässer sowie Hochwasser
- Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
- Schäden durch Sturmflut und Lawinen
- Lawinen oder Schneedruck
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäss geschlossene Fenster, Aussentüren oder andere Öffnungen