Wann leistet die Gewässerschadenhaftpflicht nicht ?
Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht !
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht
werden
- Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen
etc. beruhen