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Gewässerschadenhaftpflicht

Wann leistet die Gewässerschadenhaftpflicht nicht ?

Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht !

In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
  • Selbst erlittene Schäden
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen etc. beruhen