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Hausratversicherung

Nicht versichert sind üblicherweise in der Hausratversicherung:

  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat
  • Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind
  • Schäden, die durch Kernenergie entstanden sind
  • Sengschäden
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Grundwasser, stehendes oder fliessendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
  • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war
  • Schlamm
  • Sturmflut
  • Lawinen oder Schneedruck
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Aussentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind