Hausratversicherung
Nicht versichert sind üblicherweise in der Hausratversicherung:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat
- Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind
- Schäden, die durch Kernenergie entstanden sind
- Sengschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Grundwasser, stehendes oder fliessendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war
- Schlamm
- Sturmflut
- Lawinen oder Schneedruck
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster,
Aussentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder
Hagel entstanden sind