Wann leistet eine Kapitallebensversicherung nicht?
Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:
- Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluss durch Selbstmord zu Tode kommt.
- Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen steht.
- Wenn bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäss, unvollständig oder
bewusst falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem Todesfall
im Zusammenhang stehen.