Was ist nicht versichert ?
Keine Leistungspflicht besteht unter anderem:
- für solche Krankheiten einschliesslich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und
für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht, oder als Wehrdienstbeschädigung
anerkannt sind;
- für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschliesslich deren Folgen
sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;
- für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in Krankenanstalten, deren
Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen hat;
- für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmassnahmen der gesetzlichen
Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht;
- für ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort. Diese Einschränkung entfällt,
wenn die versicherte Person dort ihren ständigen Wohnsitz hat oder während eines
vorübergehenden Aufenthalts aufgrund einer akuten Erkrankung einer Heilbehandlung bedarf;
- für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden erstattet;
- für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;