Wann leistet eine Risikolebensversicherung nicht?
Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:
- Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluss durch Selbstmord
zu Tode kommt.
- Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht.
- Wenn bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäss,
unvollständig oder bewusst falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen
Umstände mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen.