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Mietrechtsschutzversicherung

Wer ist versichert ?

Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als:

  • Eigentümer
  • Mieter
  • Pächter
  • Vermieter
  • Verpächter und
  • Nutzungsberechtigter
  • von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken, welche im Versicherungsschein bezeichnet sind.

    Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit ( Eigentum oder Miete ) zuzurechnen sind.

Was ist versichert ?

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung kommt
  • Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von Gebühren der Grundstücksversorgung kommt
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz

Was ist nicht versichert ?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:

  • dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
  • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
  • der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
  • der Finanzierung der genannten Vorhaben
  • der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschliessungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.