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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäss mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Tipp:

Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungs-vermittler/-vertreter in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Aussendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.