
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungs-vermittler/-vertreter in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Aussendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.