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Hausratversicherung

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  • er muss den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
  • er muss Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
  • er muss der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhandengekommene Sachen einreichen
  • er muss abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sprren lassen sowie für abhandengekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten
  • er muss den Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern
  • er muss dem Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen

Tipp:

Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungs-vermittler/-vertreter in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Aussendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.