Zur Startseite

KFZ Versicherung

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.

Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäss zu schildern.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.

Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0180-25026