
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden bei Tod der versicherten Person erbracht.
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.