Zur Startseite

Risikolebensversicherung

Was ist im Todesfall zu beachten?

Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden bei Tod der versicherten Person erbracht.

Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
  • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
  • der Original-Versicherungsschein

Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.