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Kapitallebensversicherung

Was ist im Versicherungsfall zu beachten?

Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden entweder zum vereinbarten Auszahlungstermin (Erlebensfall) oder bei Tod (Todesfall) der versicherten Person erbracht.

Erlebensfall:

Damit die entsprechende Leistung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden kann, muss der Original-Versicherungsschein eingereicht werden und eine Bankverbindung angegeben werden.

Todesfall:

Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
  • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache;
  • der Original-Versicherungsschein;

Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.