
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden entweder zum vereinbarten Auszahlungstermin (Erlebensfall) oder bei Tod (Todesfall) der versicherten Person erbracht.
Erlebensfall:
Damit die entsprechende Leistung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden kann, muss der Original-Versicherungsschein eingereicht werden und eine Bankverbindung angegeben werden.
Todesfall:
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.