
Wird der Versicherte während der Dauer der Versicherung zu mindesten 50% berufsunfähig, so wird die vereinbarte Rente gezahlt
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Krätfeverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vorraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.