
Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.