Unfallversicherung
Was leistet eine Unfallversicherung ?
- Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart
- rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
- Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität,
vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
- Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer
Unfallversicherung behoben oder gemildert
- Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von aussen auf den Körper des Versicherten einwirkendes
Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule,
die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden;
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.
In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:
- Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht
(Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet.
In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht).
Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad
der Invalidität.
- Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf
Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
(Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion.
Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar,
so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.)
- Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer
Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt.
(In der Regel für maximal 2-3 Jahre)
- Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von
Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes
auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht
erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in
Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)
- Kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt,
dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt,
so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb
von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).
- Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %,
so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von
sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 %
so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
- Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen
wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
- Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht.
Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.
- Tipp
Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht.
( Ausnahme Progressions-Tarife )