
Diese Versicherungsart benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.
Dass dies ein übermässig hohes Risiko darstellt, ist mit einem einfachen Rechenbeispiel zu belegen. So kann ein einziger Liter Heizöl bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, daß bei einem Leck immense Kosten entstehen können, besonders, wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät.
Aufgrund dieses enormen Risikos gilt von Seiten des Gesetzgebers die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welche besagt, dass der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden, und der Höhe nach unbegrenzt, haftet.